24. November 2021
Liebe Tischtennisfreunde,
heute tritt die neue Corona-Schutzverordnung NRW in Kraft. Ab sofort gilt in der Sporthalle die 2G-Regel für die Teilnahme am Training / Spielbetrieb und auch als Zuschauer/in
- Unter 2G fallen alle, die vollständig geimpft oder genesen sind.
- Nicht-immunisierte Personen können am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen, wenn sie einen max. 48 Stunden alten PCR-Test mit negativem Ergebnis vorweisen können (ein Schnelltest reicht nicht aus!)
- Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gelten die 2G-Regeln nicht! Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung.
- Davon ausgenommen sind nur Menschen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf am Training / Spielbetrieb oder als Zuschauer/in nicht teilnehmen!
Beim Zutritt in die Sporthalle tragen sich die Sportler/innen und Trainer/innen bitte wie gewohnt in die Anwesenheitsliste ein. Des Weiteren gelten auch weiterhin die bekannten AHA-Regeln.
Bitte beachtet diese "Neuerungen“. Bei Nichteinhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen können die örtlichen Behörden ein empfindliches Bußgeld erheben.
Der Vorstand zählt auf Eure Unterstützung.
……hier die ausführliche Mitteilung vom WTTV: https://nrw-tischtennis.de/test-nur-noch-24-stunden-gueltig
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