17. September 2020
Ab sofort gilt zu unseren Hallenzeiten, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des TT-Tisches! Dies hat der Vorstand für Sport des WTTV beschlossen (https://nrw-tischtennis.de/faq-sportbetrieb-waehrend-corona-2) und den Vereinen u. a. Folgendes mitgeteilt:
1) In den Sporthallen (und auch auf den Zuwegen!) ist von allen Personen (ständig!) ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
2) Für alle Personen, die in der jeweiligen Spielsituation nicht selbst aktiv sind, sich aber in der Sporthalle aufhalten dürfen, gilt ebenfalls ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern. Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.Dies gilt auch für die Zuschauer während ihres Aufenthaltes in der Sporthalle!
Bitte beachtet diese "Neuerung", wenn ihr nicht selber am Tisch spielt! Bei Nichteinhaltung der jeweils gültigen Hygienebestimmungen können die örtlichen Behörden ein empfindliches Bußgeld erheben.
Der Vorstand zählt auf Eure Unterstützung.
Keine Termine |